Die Besonderheit der DSGVO liegt insbesondere darin, dass die Verantwortung zur Umsetzung und Einhaltung der Regeln der DSGVO imGanzen auf die betroffenen Betriebe ausgelagert werden – diese müssen aus eigenem sämtliche Datenschutz-Maßnahmen bezüglich der Daten von natürlichen Personen treffen. Besonders strenge Vorschriften sieht die DSGVO für besondere Kategorien personenbezogener Daten „sensible Daten“, deren Masse in die Privatsphäre reichende Daten vor.

Um die notwendigen Maßnahmen treffen zu können, ist in einem ersten Schritt die Erhebung über den Status der derzeitigen Datenverarbeitungen erforderlich. Zu erheben ist im Wesentlichen wie folgt:

In der Hotellerie fallen in besonderem Maße personenbezogene Daten an, insbesondere von Gästen, Mitarbeiter und Geschäftspartnern. Nachstehende Checkliste soll ihnen für die Erhebung Ihres DSGVO - Status Quo einen ersten Anhaltspunkt geben: 

Datenquelle Gästedaten:

Datenquelle Mitarbeiterdaten

Daten von und an Lieferanten/Dienstleister